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Regeste

Art. 41 Ziff. 1 Abs. 1 StGB; bedingter Strafvollzug.
Die Gewährung des bedingten Strafvollzugs bei Fahren in angetrunkenem Zustand ist gegenüber einem einschlägig vorbestraften Fahrzeuglenker nicht notwendigerweise ausgeschlossen.

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Referenzen

Artikel: Art. 41 Ziff. 1 Abs. 1 StGB