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Regeste

Warenumsatzsteuer. Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung. Masseverbindlichkeit oder gewöhnliche Schuld. Art. 316c Abs. 2 SchKG, 13 WUStB.
1. Streitigkeiten darüber, ob eine Schuldverpflichtung Masseverbindlichkeit oder gewöhnliche Schuld sei, fallen nicht in die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs; zuständig ist vielmehr diejenige Verwaltungs- oder Zivilrechtsbehörde, die über die Berechtigung der Verpflichtung selber zu entscheiden hat (Erw. 1a).
2. Die auf vor der Bewilligung der Nachlassstundung ausgeführten Bauarbeiten geschuldete Warenumsatzsteuer ist eine gewöhnliche Schuld und keine Masseverbindlichkeit; dies trifft selbst dann zu, wenn die für diese Arbeiten ausgestellten Rechnungen erst nach der Bewilligung der Nachlassstundung bezahlt worden sind (Erw. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 316c Abs. 2 SchKG