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Regeste

Pfandausfallschein.
Fortsetzung der Betreibung binnen Monatsfrist ohne neuen Zahlungsbefehl (Art. 158 Abs. 2 Satz 2 SchKG).
Notwendige Angaben einer auf solcher Grundlage beruhenden Konkursandrohung.
Art. 160 in Verbindung mit Art. 158 SchKG.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 158 Abs. 2 Satz 2 SchKG, Art. 158 SchKG