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Regeste

Berufung, Art. 49 und 50 OG.
Begriff des Vor- oder Zwischenentscheides (Erw. 1a, 2).
Bedeutung der angeblichen Verletzung bundesrechtlicher Zuständigkeitsvorschriften in Bezug auf einen vorfrageweise zu entscheidenden Streitpunkt (Erw. 2 i.f.).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 49 und 50 OG