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Regeste

Streitigkeiten betreffend die Zugehörigkeit zu einer Ausgleichskasse.
- Ausschliessliche Zuständigkeit des Bundesamtes für Sozialversicherung zum Entscheid auf Verwaltungsebene kraft des Art. 127 AHVV (Erw. I 1a).
- Verfügungscharakter (Art. 5 VwG) und Beschwerdefähigkeit des bundesamtlichen Entscheides (Erw. I 1b).
- Aktivlegitimation der betroffenen Ausgleichskassen zur Beschwerde gemäss Art. 48 lit. a VwG und 103 lit. a OG (Erw. I 2).
- Bedeutung der Mitgliedschaft bei einem Gründerverband gemäss Art. 64 AHVG (Erw. II).
- Kein Anspruch einer Ausgleichskasse auf Aufrechterhaltung einer gesetzwidrigen Mitgliedschaft (Erw. I 3 und II).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 127 AHVV, Art. 64 AHVG