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Regeste

Anfechtbare Entscheide (Art. 90 ff. BGG); Rechtsnatur des Entscheids, der vorsorgliche Massnahmen zugunsten eines mündigen Kindes gestützt auf Art. 281 ZGB anordnet.
Der Entscheid, der vorsorgliche Massnahmen zugunsten eines mündigen Kindes gestützt auf Art. 281 ZGB anordnet, ist ein Zwischenentscheid im Sinne von Art. 93 BGG (E. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 281 ZGB, Art. 90 ff. BGG, Art. 93 BGG