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Regeste

Art. 4 BV, Rechtsgleichheit; Beiträge der Grundeigentümer an die Strassenbaukosten.
Das Reglement der Gemeinde Hallau, das die Eigentümer von Grundstücken im Baugebiet grundsätzlich zu Beitragsleistungen verpflichtet, die Eigentümer von Grundstücken der Kernzone jedoch davon befreit, verstösst gegen den Grundsatz der Rechtsgleichheit.

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Artikel: Art. 4 BV

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