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Regeste

Enteignung nachbarrechtlicher Unterlassungsansprüche; Minderwertsentschädigung (Art. 19 lit. a EntG).
Voraussetzungen der von Nationalstrassen ausgehenden übermässigen Lärmeinwirkungen: Bedeutung der sog. Grenzrichtwerte für die Spezialität des Schadens (E. a, aa); Begriff der ruhigen Wohnzone (E. a, cc); ein Minderwert von 10% kann noch als schwerer Schaden gelten (E. b).

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Referenzen

Artikel: Art. 19 lit. a EntG