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Regeste

Art. 34 OG; Stillstand der Fristen, ausser für Strafsachen. Strafsachen sind einzig Verfahren, mit denen das Bundesgericht als Strafgerichtsbehörde befasst ist, nicht die bei ihm als Organ der Staats- oder Verwaltungsrechtspflege hängigen.

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Artikel: Art. 34 OG