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Regeste

Art. 48 ff., Art. 68, Art. 84 OG: Kantonaler Rechtsmittelentscheid über einen Schiedsspruch; Weiterziehung an das Bundesgericht. Bedeutung des Vorbehalts gemäss Art. 15 Abs. 1 KG.
1. Gegen kantonale Rechtsmittelentscheide im Schiedsgerichtsverfahren ist ausschliesslich die staatsrechtliche Beschwerde gegeben, auch wenn sie Zwischenentscheide über die Zuständigkeit des Schiedsgerichts betreffen (E. 1). Umdeutung der unzulässigen Berufung in eine staatsrechtliche Beschwerde; Kognition des Bundesgerichts (E. 2a).
2. Tragweite des Vorbehalts des ordentlichen Rechtswegs nach Art. 15 Abs. 1 KG (E. 2b, 2c).

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Referenzen

Artikel: Art. 15 Abs. 1 KG, Art. 48 ff., Art. 68, Art. 84 OG