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Regeste

Art. 31 Abs. 2 AlVV. Analoge Anwendung des Art. 3 Abs. 1 lit. c BRV vom 23. Oktober 1978 über die Begrenzung der Zahl der Ausländer auf die Künstler?
Art. 26 AlVG. Vermittlungsunfähigkeit eines Ausländers, der sein Recht, sich höchstens 8 Monate im Kalenderjahr hier aufzuhalten, erschöpft hat.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 31 Abs. 2 AlVV, Art. 26 AlVG