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Regeste

Persönliche Freiheit; Strafvollzug und Untersuchungshaft.
1. Legitimation zur Anfechtung allgemeinverbindlicher Erlasse (hier: einer kantonalen Verordnung über die Bezirksgefängnisse) (Erw. I).
2. Allgemeine Voraussetzungen für Eingriffe in die persönliche Freiheit (Erw. II).
3. Untersuchungshaft und Strafvollzug als besondere Rechtsverhältnisse; gesetzliche Grundlage der damit verbundenen Freiheitsbeschränkungen (Erw. III).
4. Grundsätzliches über Zweck und Grenzen freiheitsbeschränkender Massnahmen in Untersuchungshaft und Strafvollzug. Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichtes (Erw. IV).
5. Verfassungsrechtliche Prüfung einzelner Vorschriften der angefochtenen Gefängnisverordnung (Erw. V, Ziff. 1-20):
- Mitnahme persönlicher Effekten in die Zelle (Ziff. 1),
- Lichterlöschen (Ziff. 2),
- Selbstbeschäftigung und Gemeinschaftsarbeit (Ziff. 3 u. 20),
- Verdienstanteil (Ziff. 4),
- Freizeitarbeit (Ziff. 5),
- Selbstverpflegung (Ziff. 6),
- Gaben Dritter (Ziff. 7),
- Spaziergänge (Ziff. 8),
- Bibliotheksbenützung (Ziff. 9),
- Zeitungen, Zeitschriften und Lehrbücher (Ziff. 10 u. 18),
- Radioempfang (Ziff.11),
- Besuche (Ziff. 12),
- Korrespondenzen (Ziff. 13),
- Disziplinarstrafen (Ziff. 14-16),
- Einzelhaft für Untersuchungsgefangene (Ziff. 17),
- Einzelhaft zu Beginn des Strafvollzuges (Ziff. 18).