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Regeste

Arrestierung von Vermögenswerten Dritter. Fiduziarisches Rechtsgeschäft.
1. Im Arrestverfahren gegen den Fiduzianten dürfen keine Vermögenswerte arrestiert werden, die fiduziarisch einem Dritten gehören: solche Vermögenswerte sind Eigentum des Fiduziars, einer vom Schuldner verschiedenen Person (E. 1).
2. Der Gläubiger kann nicht die Arrestierung von Vermögenswerten verlangen, die nach seinen eigenen Angaben fiduziarisch ihm gehören (E. 2).