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Regeste

Art. 21 Abs. 1 und 2 IVG, Art. 2 Abs. 1 und 2 HVI, Ziff. 10.05 HVI Anhang sowie Ziff. 10.05* HVI Anhang (in der bis 31. Dezember 1992 gültig gewesenen Fassung), Rz. 10.05.1 der Wegleitung des BSV über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die IV (WHMI).
Zu den Voraussetzungen, unter denen die IV die Kosten für invaliditätsbedingte Abänderungen von Motorfahrzeugen zu erstatten hat.
Beurteilung der Verwaltungspraxis.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 21 Abs. 1 und 2 IVG, Art. 2 Abs. 1 und 2 HVI