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Regeste

Kumulation von Rente und Abfindung (Art. 76 und 82 Abs. 1 KUVG).
Neben der Rente für organisch bedingte Folgen eines Unfalls kann für dessen psychische Rückwirkungen eine Abfindung gewährt werden.

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Referenzen

Artikel: Art. 76 und 82 Abs. 1 KUVG