Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 2 Abs. 2 StGB, Art. 39 Abs. 2, 58 Abs. 1 JVG, Art. 17 Abs. 1 lit. a, 20 Abs. 1 BG über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vom 20. Juni 1986; lex mitior beim Zusammentreffen von Haupt- und Nebenstrafen.
Bei der Bestimmung des milderen Rechts ist in erster Linie auf die angedrohten Hauptstrafen abzustellen; allfällige Nebenstrafen sind nur bei Gleichheit der Hauptstrafen zu berücksichtigen.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 2 Abs. 2 StGB