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Regeste

Art. 144 StGB.
Ein Zertifikat über Namenaktien hat die Eigenschaften eines Wertpapiers und stellt eine Sache im Sinne der Art. 137 ff. StGB dar.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 144 StGB, Art. 137 ff. StGB