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Regeste

Art. 842 OR; Genossenschaft, Ausscheiden eines Genossenschafters durch Austritt.
Unzulässigkeit einer statutarischen Bestimmung einer Genossenschaft, die das austretende Mitglied verpflichtet, eine schadensunabhängige Auslösungssumme zu leisten, d.h. ohne dass die Genossenschaft ihre durch den Austritt verursachte Schädigung dartun muss (E. 2.1).
Anwendung auf den konkreten Fall (E. 2.2).

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Referenzen

Artikel: Art. 842 OR