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Regeste

Art. 268 Ziff. 1 BStP.
Die Nichtigkeitsbeschwerde ist zulässig gegen das Urteil eines Walliser Instruktionsrichters betreffend einen Rekurs gegen die erstinstanzlich von einer Verwaltungsbehörde (hier: dem Vorsteher der Automobilkontrolle) ausgefällten Busse.
Art. 275bis Abs. 1 und 3 BStP.
Über Grundsatzfragen entscheidet der Kassationshof auch dann im Plenum, wenn sich die Nichtigkeitsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Busse von weniger als 100 Franken richtet.

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Referenzen

Artikel: Art. 268 Ziff. 1 BStP, Art. 275bis Abs. 1 und 3 BStP