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Regeste

Einsprache gegen Nationalstrassen-Ausführungsprojekt, Umweltverträglichkeitsprüfung.
Vorkehren zur Luftreinhaltung beim Strassenbau und -ausbau (E. 5). Für Verkehrsanlagen geltende Bestimmungen (E. 5a, b). Wesen des Massnahmenplanes im Sinne von Art. 31 LRV (E. 5c). Im Rahmen des Strassen-Plangenehmigungsverfahrens vorzunehmende Prüfung (E. 5d, e).
Abwägung der für und gegen den Ausbau der Grauholzstrecke auf sechs Fahrstreifen sprechenden Interessen (E. 6).
Überprüfung der im Umweltverträglichkeitsbericht angestellten Prognosen (E. 7).
Untersuchungen von Bodenproben (E. 8).
Lärmschutz (E. 9). Festlegung der Empfindlichkeitsstufen (E. 9a, b). Überdeckung der Autobahn (E. 9d)?
Parteientschädigung im kantonalen Einspracheverfahren (E. 10).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 31 LRV