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Regeste

Art. 26, Art. 45 ff. VStrR. Beschlagnahme von Modems.
1. Werden beschlagnahmte Papiere auf Einsprache hin versiegelt, liegt keine mit Beschwerde anfechtbare Zwangsmassnahme vor (E. 7b).
2. Die Anklagekammer hat nur zu prüfen, ob die Beschlagnahme als solche zulässig ist (E. 7c und d).
3. Verhältnismässigkeit der Beschlagnahme (E. 7e).
4. Umschreibung der mit Beschlag zu belegenden Gegenstände im Durchsuchungsbefehl (E. 7g).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 26, Art. 45 ff. VStrR