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Regeste

Vorleistungspflicht; Verpflichtung zur Leistung Zug um Zug (Art. 82 OR).
Verpflichtung zur Leistung Zug um Zug, wenn der Beklagte die Einrede des nicht erfüllten Vertrages erhebt und der Kläger vorleistungspflichtig ist?
Unterscheidung zwischen "beständiger" und "nicht beständiger" Vorleistungspflicht (E. 3 und 4).

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Referenzen

Artikel: Art. 82 OR