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Regesto

Provvedimenti d'urgenza ai sensi della legge federale sulla concorrenza sleale.
Art. 11 cpv. 3 LCSl. Il diritto cantonale di procedura puň dichiarare competente a pronunciare i provvedimenti d'urgenza il presidente del tribunale adito per la causa di merito.

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Referenzen

Artikel: Art. 11 cpv. 3 LCSl