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Regeste

Art. 28 Abs. 1 und 2 AlVG und Art. 324 Abs. 1 OR.
Von der Pflicht des Arbeitgebers, den Lohn zu entrichten, und vom Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung.

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Referenzen

Artikel: Art. 28 Abs. 1 und 2 AlVG, Art. 324 Abs. 1 OR