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Regesto

Art. 126 PP; procedura in caso di atto d'accusa incompleto.
Qualora la Corte penale del Tribunale penale federale giudichi insufficiente l'atto d'accusa, deve rinviarlo al Ministero pubblico della Confederazione affinché lo completi (consid. 2).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 126 PP

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