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Regeste

Sicherungsentzug; Wiedererteilung des Führerausweises unter einer Alkoholabstinenzauflage; Haaranalyse; Vertrauensschutz bei Klarstellung der Rechtsprechung; Art. 16d Abs. 1 und Art. 17 Abs. 5 SVG.
Sicherungsentzug nach Missachtung einer Abstinenzauflage (E. 2).
Nachweis der Einhaltung der Abstinenzauflage mittels Haaranalyse (E. 3-5).
Sicherungsentzüge dienen der Gewährleistung der Verkehrssicherheit; in den sie betreffenden Verfahren gilt die Unschuldsvermutung nicht. Bei der Haaranalyse zum Nachweis der Abstinenz ist auf den gemessenen Mittelwert, ohne Berücksichtigung der Messungenauigkeit von +/- 25 %, abzustellen (E. 6).
Interpretation der Messwerte: Bei EtG-Werten unter der Nachweisgrenze von 2 pg/mg gilt die Abstinenz als eingehalten, bei Werten von über 7 pg/mg als missachtet. Werte dazwischen sind für sich allein nicht schlüssig. Anwendung in concreto (E. 7).
Vertrauensschutz bei Klarstellung der Rechtsprechung (E. 8).

Inhalt

Ganzes Dokument:
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 16d Abs. 1 und Art. 17 Abs. 5 SVG

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