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Regeste

Zustellung einer Betreibungsurkunde (Art. 65 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG).
Auch der nicht dem Verwaltungsrat angehörende Geschäftsführer einer Aktiengesellschaft muss zur Entgegennahme einer Betreibungsurkunde berechtigt sein.

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Referenzen

Artikel: Art. 65 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG