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Regeste

Art. 18c Abs. 1 AVIG; Art. 32 AVIV.
Eine Altersleistung der beruflichen Vorsorge in Kapitalform ist auch dann von der Arbeitslosenentschädigung abzuziehen, wenn das Vorsorgekapital im Rahmen eines gegen die versicherte Person eingeleiteten Strafprozesses beschlagnahmt wird (E. 5.3).

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Referenzen

Artikel: Art. 18c Abs. 1 AVIG, Art. 32 AVIV