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Regeste

Art. 1 Abs. 1 UVG, Art. 3 Abs. 3 UVG, Art. 72 UVV.
Zur Tragweite der Informationspflichten von Versicherer und Arbeitgeber, insbesondere hinsichtlich der Abredeversicherung; Beweislast und Folgen der Verletzung der Informationspflicht.

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Artikel: Art. 1 Abs. 1 UVG, Art. 3 Abs. 3 UVG, Art. 72 UVV