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Art. 3 Abs. 1 lit. b FamZG; Anspruch auf Ausbildungszulagen.
Die Anerkennung eines Praktikums als Ausbildung im Sinne von Art. 49bis Abs. 1 AHVV hängt nicht davon ab, ob im Anschluss an das Praktikum im selben Betrieb eine Lehrstelle angetreten werden kann, sondern davon, ob das Praktikum für die Ausbildung notwendig ist. Zudem muss bei Antritt des Praktikums tatsächlich die Absicht bestehen, die angestrebte Ausbildung zu realisieren (E. 5).
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Artikel: Art. 3 Abs. 1 lit. b FamZG, Art. 49bis Abs. 1 AHVV