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Regeste

Art. 28a Abs. 3 Satz 1 IVG in Verbindung mit Art. 16 ATSG; Invaliditätsbemessung bei teilerwerbstätigen Versicherten ohne Aufgabenbereich.
Die Rechtsprechung gemäss BGE 131 V 51 betreffend die auf Teilerwerbstätige ohne Aufgabenbereich anwendbare Einkommensvergleichsmethode ist dahingehend zu präzisieren, dass die Einschränkung im erwerblichen Bereich proportional - im Umfang des hypothetisch-erwerblichen Teilzeitpensums - zu berücksichtigen ist (E. 7).

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Referenzen

BGE: 131 V 51

Artikel: Art. 28a Abs. 3 Satz 1 IVG, Art. 16 ATSG