Regeste
Retentionsrecht des Willensvollstreckers und Anwalts, Art. 895 ZGB.
Anwendbarkeit von Art. 140 OR auf das Retentionsrecht (Erw. 2).
Steht dem Anwalt, der im Anschluss an eine Testamentsvollstreckung ein zum Nachlass gehörendes Wertschriftendepot für den Erben weiterverwaltet und diesen auch sonst berät, für seine Honoraransprüche aus Willensvollstreckung und Anwaltstätigkeit ein Retentionsrecht zu? (Erw. 3, 4).
Frage des Besitzes (Erw. 3).
Frage des Zusammenhanges zwischen Forderung und Gegenstand der Retention beim nicht kaufmännischen Retentionsrecht (Erw. 4).
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Referenzen
Artikel: Art. 895 ZGB, Art. 140 OR