Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Akkreditiv.
Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive, Art. 10.
Rechtsverhältnis zwischen den beteiligten Banken. Ansprüche der remboursfordernden Bank gegenüber der akkreditiveröffnenden Bank, welche die Aufnahme der Dokumente verweigert, aber sie trotzdem zu Verfügungen über die Ware benützt. Bedeutung der Auffassung der Akkreditiv-Fachleute (Erw. 1).
Art. 66 Abs. 1 OG. Tragweite dieser Bestimmung (Erw. 2 a). Verletzung der Weisungen des Bundesgerichts durch die Vorinstanz? (Erw. 2 b).
Art. 8 ZGB. Verletzung durch die Nichtabnahme angebotener Gegenbeweise? (Erw. 2 c).

Inhalt

Ganzes Dokument:
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 66 Abs. 1 OG, Art. 8 ZGB

Navigation

Neue Suche