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Regeste

Art. 339 OR.
Pflichten des Dienstherrn, der für den Transport seiner Angestellten einen landwirtschaftlichen Traktor verwendet; übersetzte Geschwindigkeit (Erw. 2).
Mitverschulden des Angestellten, der vom Traktor fällt (Erw. 3). Wirkungen der Solidarhaftung gegenüber dem Geschädigten auf Grund der Klagenkonkurrenz (Erw. 5).
Art. 99 des Landwirtschaftsgesetzes vom 3. Oktober 1951.
Auslegung dieser Bestimmung (Erw. 6).

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Artikel: Art. 339 OR

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