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Regeste

Art. 191 Ziff. 2 StGB. Unzüchtige Handlung.
Umstände, unter denen das Bestasten der Brust eines 12-bis 13jährigen Mädchens unzüchtig ist.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 191 Ziff. 2 StGB