Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Verkehrsunfälle von Radfahrern im Militärdienst.
1. Die Haftung des Bundes richtet sich nach Art. 27 MO, nicht nach dem SVG, bzw. OR (Erw. 1).
2. Versorgerschaden bei Verlust:
a) des Ehemannes (Erw. 2);
b) des Vaters, der dem Sohn bei landwirtschaftlichen Arbeiten mithilft (Erw. 3).
3. Genugtuungssumme bei Verlust des Ehemannes oder Vaters:
a) Ausschluss nach dem geltenden Art. 27 MO (Erw. 4);
b) Voraussetzungen bei allfälliger Haftung nach dem Verantwortlichkeitsgesetz. Verschulden einer Militärperson (Erw. 5);
c) Voraussetzungen bei Haftung nach dem revidierten Art. 27 Abs. 1 MO (AS 1968 S. 74). Würdigung der besonderen Umstände (Erw. 6).

Inhalt

Ganzes Dokument:
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 27 MO, Art. 27 Abs. 1 MO

Navigation

Neue Suche