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Regeste

Gerichtskosten: Die Maxime "ne eat iudex ultra petita partium" ist nicht anwendbar (Art. 86 der Tessiner ZPO).
Da der Richter die Gerichtskosten von Amtes wegen festzusetzen hat, ist es nicht willkürlich, die von den Parteien in diesem Zusammenhang gestellten Anträge (die an sich nicht notwendig sind) als blosse Anregungen zu betrachten, die als solche von der Dispositionsmaxime nicht erfasst werden.