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Regeste

Gewässerschutz; behördliche Zusage; neues Recht:
Der Bürger kann sich auf behördliche Zusagen dann nicht berufen, wenn zwischen der Zusage und dem Zeitpunkt, da diese erfüllt werden muss, eine Gesetzesänderung eintritt, die die Erfüllung der Zusage durch die Behörde ausschliesst.