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Regeste

Internationaler Schutz des Handelsnamens, Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums, Art. 2 Abs. 1, Art. 8.
Schutzanspruch des nicht im schweizerischen Handelsregister eingetragenen ausländischen Unternehmens (Erw. 2).
Namensschutz, Art. 29 ZGB. Anwendung auf den Handelsnamen eines ausländischen Unternehmens (Erw. 3).
Unlauterer Wettbewerb, Begriff des Wettbewerbsverhältnisses (Erw. 4).
Berufungsverfahren, Art. 63 Abs. 3 OG, freie rechtliche Überprüfung (Erw. 1).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 29 ZGB, Art. 63 Abs. 3 OG