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Regesto

Art. 12bis cpv. 1 LAMI.
La legge non obbliga le casse-malati a versare l'indennitŕ di malattia assicurata nel periodo in cui il membro incapace di lavoro soggiorna all'estero.

Inhalt

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Referenzen

Artikel: Art. 12bis cpv. 1 LAMI