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Regeste

Art. 37 Abs. 2 SVG, Art. 1 Abs. 3 und 36 Abs. 3 VRV.
Pflicht des Motorfahrzeugführers, Pannen auf Autostrassen ausserhalb der Fahrbahn zu beheben.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 37 Abs. 2 SVG