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Regeste

Art. 420 Abs. 2 ZGB; Beschwerderecht des Dritten.
Die Verneinung des Beschwerderechts des Dritten gegen einen Beschluss der Vormundschaftsbehörde gestützt auf Art. 177 Abs. 3 ZGB, womit die Genehmigung eines Interzessionsgeschäftes der Ehefrau des Schuldners mit dem Dritten verweigert wurde, ist nicht willkürlich.

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Referenzen

Artikel: Art. 420 Abs. 2 ZGB, Art. 177 Abs. 3 ZGB