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Regeste

1. Verwaltungsgerichtsbeschwerde: Ein erst in dieser Beschwerde gestellter Eventualantrag auf teilweise Gutheissung eines daselbst erneuerten Begehrens ist zu berücksichtigen (Erw. 1).
2. Abgabe auf der Einfuhr von Eiern: Erhöhung der Abgabe durch einen Bundesratsbeschluss, der vor der Veröffentlichung in der Sammlung der eidgenössischen Gesetze in Kraft gesetzt und überdies mit Rückwirkung ausgestattet wird. Voraussetzungen der Zulässigkeit der Rückwirkung; Schutz wohlerworbener Rechte (Erw. 2-5).