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Regeste

Kontokorrent; Gültigkeit der Rückbelastung einer Gutschrift.
Hat der Bankkunde die Anzeige der Rückbelastung einer Gutschrift nicht innert der vertraglichen Frist angefochten, weil er sich für die Erstattung des zurückbelasteten Betrages vorerst nicht an die Bank, sondern an einen anderen Beteiligten halten wollte, hat er die Rückbelastung konkludent akzeptiert und damit mit der Bank ein negatives Schuldanerkenntnis geschlossen. Im vorliegenden Fall war dieser Vertrag nicht mit einem Willensmangel behaftet (E. 2).