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Regeste

Art. 90 Ziff. 2 SVG; Missachten eines Rotlichts.
Wer auf eine Kreuzung mit Lichtsignalanlage zufährt und trotz ausreichender Möglichkeit, während der Gelbphase anzuhalten, mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfährt, handelt rücksichtslos und grobfahrlässig im Sinne von Art. 90 Ziff. 2 SVG und zwar auch wenn er hofft, noch vor dem Umschalten auf rot an der Ampel vorbeizukommen.

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Referenzen

Artikel: Art. 90 Ziff. 2 SVG