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Regeste

Art. 2 Abs. 1quater und Abs. 3 ELG. Die um die Grenzbeträge für Waisen erweiterten Einkommensgrenzen sind für Bezüger von Taggeldern der Invalidenversicherung nicht anwendbar (E. 1).
Art. 24 ELV, Art. 25 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 lit. a ELV. Die Ergänzungsleistung ist auch bei unterlassener oder verspäteter Meldung der im Sinne von Art. 25 Abs. 1 lit. a ELV für den Anspruch erheblichen Veränderung der Personengemeinschaft rückwirkend ab dem in Art. 25 Abs. 2 lit. a ELV umschriebenen Zeitpunkt nachzuzahlen (E. 2).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 2 Abs. 1quater und Abs. 3 ELG, Art. 24 ELV, Art. 25 Abs. 1 lit. a ELV, Art. 25 Abs. 2 lit. a ELV

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