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Regeste

Berufung, Zulässigkeit; Art. 43 OG.
Der Entscheid, durch den ein am Prozess nicht beteiligter Dritter gestützt auf Art. 963 OR z ur Vorlegung der Buchhaltung verpflichtet wird, betrifft nicht eine Zivilsache und ist daher nicht berufungsfähig.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 43 OG, Art. 963 OR