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Regeste

Art. 47 Abs. 1 AHVG.
Eine grosse Härte im Sinne der Gesetzesbestimmung liegt vor, wenn das anrechenbare Einkommen die nach Art. 42 Abs. 1 AHVG anwendbare und um 50% erhöhte Einkommensgrenze nicht erreicht (Änderung der Rechtsprechung).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 47 Abs. 1 AHVG, Art. 42 Abs. 1 AHVG