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Regeste

Haftpflicht des Motorfahrzeughalters, Art. 59 Abs. 1 und 2 SVG.
Art. 59 Abs. 1 SVG. Beurteilung eines - objektiv groben - Verschuldens eines neunjährigen Kindes. Beweislast (E. 1).
Art. 59 Abs. 2 SVG. Aufteilung der Haftpflicht, unter Berücksichtigung des Verschuldens des Geschädigten und der erhöhten Betriebsgefahr, die mit der hohen Geschwindigkeit des Motorfahrzeuges verbunden ist (E. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 59 Abs. 1 und 2 SVG, Art. 59 Abs. 1 SVG, Art. 59 Abs. 2 SVG