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Regeste

Art. 1 ff. Vo. über die Strassensignalisation vom 17. Oktober 1932.
Bedeutung von Widersprüchen in der Strassensignalisation, insbesondere wenn das Vortrittsrecht auf der einen Strasse durch eine Ortsbezeichnungstafel (Art. 14 Abs. 3) und auf der anderen durch ein Vortrittsignal (Art. 9 Abs. 5) aufgehoben ist.